Grundstücksmakler Schongau

Ruf Immobilien

Grundstücksmakler Schongau
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Adresse
Münzstr. 14
Ort
86956  Schongau
Telefonnummer
08861 254660
E-Mail
info@ruf-immo.de
Facebook
197049067435830
Website
www.ruf-immo.de

Informationen

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten und suchen dafür einen zuverlässigen Partner, der Sie mit viel Engagement und hervorragender Marktkenntnis unterstützt? Am liebsten wäre Ihnen ein engagiertes und sympathisches Expertenteam, das Ihnen alle Arbeiten abnimmt? Dann sind Sie bei RUF Immobilien genau richtig! Als Immobilienexperten mit Sitz in Schongau helfen wir Ihnen dabei, Ihre Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder Ihr Traumzuhause zu finden. Wir kümmern uns mit vollem Engagement um Ihr Anliegen und bieten Ihnen einen Rundumservice von der Immobilienvermittlung bis zur Schlüsselübergabe – damit Sie sich zurücklehnen können und dabei trotzdem hervorragende Ergebnisse erzielen.

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Produkte Und Services

  • Unsere Leistungen

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    Link: Unsere Leistungen

  • Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

    Für Bayern gilt die Einbaupflicht – bei Neu- und Umbauten ab 01.01.2013 – für bestehende Wohnungen ab 01.01.2013 (Übergangsfrist bis 31.12.2017) Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen: – Schlafräumen – Kinderzimmern – Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Verantwortlich – für den Einbau ist der Eigentümer – für die Betriebsbereitschaft ist der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

    Link: Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

  • Energieausweis – Pflicht bei Verkauf und Vermietung

    Missachtet ein Verkäufer oder Vermieter die Pflichten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) droht ihm ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wann ist der Energieausweis nötig? Bei der ersten Besichtigung muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Beim Abschluss des Vertrages muss dem Käufer, Mieter oder Pächter der Energieausweis übergeben werden.

    Link: Energieausweis – Pflicht bei Verkauf und Vermietung

  • Neues Meldegesetz ab 01.11.2015

    Ab dem 01.11.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz; dieses regelt die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten ebenso wie Melderegisterauskünfte, Ordnungswidrigkeiten und die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen.

    Link: Neues Meldegesetz ab 01.11.2015

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